Deutschland beschloss vor wenigen Tagen den fast unbegrenzten Familiennachzug von Nicht-EU-Bürgern: künftig dürfen auch „dauerhafte Lebensgefährten“, die weder eingetragene Ehegatten, noch Lebenspartner sind, und auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Pflegekinder aus Nicht-EU-Ländern zu ihren Verwandten nach Deutschland ziehen. Auch die Einreise zur Pflege eines Angehörigen in Deutschland ist möglich.
„Naheverhältnis“ genügt
Freizügigkeitsrechtes, wovon auch Briten profitieren, die in Deutschland leben, hieß es. Die Neuerungen sind die Reaktion auf ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verletzung europäischen Rechts – und auch auf den EU-Austritt Großbritanniens. „Nachziehen“ dürfen künftig Personen, die in Deutschland lebenden EU-Bürgern „nahestehen“ und selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben. Es gebe allerdings einige Hürden, heißt es. Die Person, die nach Deutschland kommt, muss „gegebenenfalls“ zwei Jahre lang Unterhalt vom Partner in Deutschland erhalten haben oder beide müssen längere Zeit zusammengelebt haben. Wie das überprüft werden soll, steht in den Sternen.