Parlamentarische Ausschüsse werden anteilsmäßig anhand der Fraktionsstärke und damit (weitgehend) des Wahlergebnisses besetzt. Über die Ausschussmitglieder stimmen die Parlamente zwar ab, allerdings ist das ein reiner Routinevorgang.
Zumindest bislang! Nun betreiben die Eingangsparteien jedoch auch auf diesem Feld ihre undemokratische Agitation. Passenderweise im Abgeordnetenhaus der langjährigen DDR-Hauptstadt Berlin gab es bei der Beschickung eines Untersuchungsausschusses nämlich eine Mehrheit gegen die designierten Ausschussmitglieder der AfD-Fraktion. Auch einige CDU-Abgeordnete müssen gemessen an den Ergebnissen mit Nein gestimmt haben, die Linksaußenfraktionen ohnehin.
Nun wird von der AfD gegen den undemokratisch und gesetzeswidrig besetzten Ausschuss geklagt, und zwar mit deutlich besseren Aussichten als bei sonstigen Persönlichkeitswahlen. Schließlich zeugt eine ausbleibende Proportionalität von Ausschüssen von Ignoranz gegenüber dem Wählerwillen bei parlamentarischen Kernfunktionen.
Dass solche Methoden überhaupt angewandt werden, ist aber bereits für sich betrachtet ein Trauerspiel. Die AfD hingegen wird auch erbitterten politischen Gegnern niemals die Mitwirkung am Parlamentsbetrieb verunmöglichen – im Gegensatz zu weiten Teilen der Einheitsparteien sind wir keine Feinde, sondern Freunde der Demokratie.