Es ist eine Steuergeldverschwendung erster Güte: 2025 wurden mindestens 528 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen – so zumindest die offiziellen Zahlen. Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium sieht in diesem neuen Rekord dennoch kein Problem. Zu solchen Zahlungen sei man durch Bundes- und EU-Recht verpflichtet, heißt es lapidar.
Klar ist jedoch: Bundes- und EU-Recht können auch geändert werden! Nach Auffassung der AfD sollte dies hier umgehend geschehen. Denn Kindergeld ist natürlich eine Leistung, die für Kinder in Deutschland gedacht ist. Hingegen sollte es nicht wie derzeit für die Berechtigung ausreichen, dass ein Elternteil in Deutschland arbeitet – bzw. oft auch nur offiziell in Deutschland arbeitet!
Denn hinzu kommt, dass auch nach geltendem Recht längst nicht alle dieser Kindergeldbezüge berechtigt sind. Ganz im Gegenteil: 2024 gab es 100.000 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Kindergeld-Sozialbetrugs. In 8.000 dieser Fälle ging es um bandenmäßigen Betrug. Zumindest dieser weist definitiv üblicherweise einen Auslandsbezug auf und dürfte zumeist jeweils mehr als nur ein Kind umfassen.
Insofern ist klar: Eine Änderung der Gesetzeslage, nach der es nur noch für in Deutschland wohnhafte Kinder Kindergeld gäbe, würde nicht nur direkt Steuergelder einsparen. Vielmehr wäre dies auch eine deutliche Entbürokratisierung der Justiz. Eine derart gigantische Fallzahl alleine für Kindergeldbetrug lähmt den Justizapparat nämlich beträchtlich. Dieser sollte nach Auffassung der AfD wieder sein Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung von Gewaltkriminalität legen können – die derzeitigen Verfahrensdauern tragen nicht gerade zu mehr Sicherheit in Deutschland bei.