Der radikal linksgrüne Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) ist vor allem für seine Klagen bekannt, die entscheidend zu Fahrverboten in Städten wie Stuttgart beigetragen haben. Selbstverständlich ging dies in Wirklichkeit Hand in Hand mit einer Regierungspolitik, die für eine Aufstellung von Messstationen an den ungünstigsten Stellen sorgte, und mit überzogen strengen Schadstoff-Grenzwerten der EU-Bürokraten.
Insofern ist es richtig und wichtig, dass die Organisation nun einen Schuss vor den Bug erhalten hat: Das Landgericht München lehnte eine Klage ab, die dem Autokonzern BMW den Verkauf von PKW mit Verbrennungsmotor ab 2030 verbieten sollte. Eine DUH-Klage, die Ähnliches bei Mercedes-Benz erreichen wollte, wurde ebenfalls abgewiesen.
Es ist für Hunderttausende Arbeitnehmer im Automobilsektor von essentieller Bedeutung, dass mit diesen Urteilen endlich eine Kehrtwende eingeleitet wurde. Die AfD-Fraktion lehnt Verbrennerverbote selbstverständlich zur Gänze ab und steht anstelle dieser Verbotspolitik für Technologieoffenheit.