Stuttgart. Fraktionschef Bernd Gögel MdL hat der Staatsregierung mit ihrer neuen Corona-Verordnung unkoordinierte Angstpolitik vorgeworfen. „Die Angst, an Corona zu erkranken, die Angst um die Gesundheit der Familie, die Angst um den Verlust die Arbeitsplätze, die Existenzangst, die Zukunftsangst und die Angst vor der Angst – all das ruft nicht nur schwere seelische und psychische Störungen im Menschen hervor, sondern führt zur psychosomatischen und dauerhaften Verhaltensstörungen im Alltagsleben unserer Bürger, für die Sie verantwortlich sind. Unkoordinierte Maßnahmen, unüberlegtes Handeln, immer wieder neue Verbote, die im wöchentlichen Takt eingeführt werden, verunsichern unsere Bürger, sie bereiten ihnen Angst. Die Angst ist ein uraltes Mittel der Manipulation. Mithilfe von Angst und Einschüchterung sind die Gesellschaften manipulierbarer und besser kontrollierbar. Das ist der eigentliche Sinn Ihrer Maßnahmen.“
Gögel verwies gestern im Stuttgarter Landtag darauf, dass laut Robert Koch Institut Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gehäuft bei Menschen ab 80 Jahren auftreten. „Anstatt diese Alters- und Risikogruppen besonders zu schützen und für ausreichendes medizinisches Fachpersonal in Pflegeheimen und Krankenhäusern zu sorgen, setzten Sie lieber unsere Grundrechte außer Kraft und schießen mit einer Kanone, ohne zu wissen, ob Sie das Virus spürbar treffen! Dazu kommt die Wendehalspolitik etwa eines Misswirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU), der die Bürger dazu aufrief, wegen der Infektionsrisiken auf den Einkauf von Weihnachtsgeschenken zu verzichten, aber vor vier Wochen das Einkaufen bei den örtlichen Einzelhändlern noch als ‚patriotische Aufgabe‘ bezeichnet hatte. Oder eines Krankheitsministers Jens Spahn, der im September sagte, dass man mit dem Wissen von heute keine Friseure und keinen Einzelhandel mehr schließen würde – und jetzt genau das tut! Das ist keine dauerhafte Lösung für unser Bürger, das ist keine Überlebensstrategie für unsere Wirtschaft! Wir setzen auf Eigenverantwortung – Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung!“