Stuttgart. Die AfD hat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Drucksache 16/9541) von der Tagesordnung der Landtagssitzung für morgen (27.01.2021) genommen. Fraktionschef Bernd Gögel MdL begründete den Schritt mit den zwei Klagen und zwei Eilanträgen der AfD beim Verwaltungsgericht Köln. „In dem Klageverfahren hat der Bundesverfassungsschutz eine Frist für eine Stellungnahme bis morgen um 12.00 Uhr bekommen. Außerdem könnte in dieser Woche eine Entscheidung des BfV zur AfD fallen. Diese Entwicklungen warten wir ab, um zu entscheiden, ob wir das Gesetz in der vorliegenden Form belassen können oder es unter bestimmten Aspekten nachschärfen müssen.“
Daneben kritisierte Gögel das Schweigen von Innenministerium und Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. „Beide Behörden teilten auf Anfrage mit, sich nicht zu den Berichten zu äußern, wonach der AfD-Landesverband in Gänze unter Beobachtung gestellt worden sei und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werde. Über diese Entscheidung sei am Montag in geheimer Sitzung das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags informiert worden. Dazu müssten genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass es sich um verfassungsfeindliche Bestrebungen handelt. Im Interesse der Transparenz für die Bürger und natürlich auch der Information der Wähler müssen diese Anhaltspunkte offengelegt werden. Das Handeln sowie die Positionen des Landesverbands bieten nämlich kein Fundament für solcherlei Geheimdienstmaßnahmen. Insofern bleibt der Verdacht von Ex-Verfassungsschutzchef Georg Maaßen haften, die Behörde als Konkurrenzschutz in einer Frage zu missbrauchen, die als politische Auseinandersetzung über Positionen geführt werden muss.“