Fraktionschef Bernd Gögel MdL hat die Entwurfspläne für eine neue Corona-Verordnung ab Montag als demokratische Zumutung kritisiert. „Anders als von Angela Merkel (CDU) behauptet, ist es nicht das Virus, sondern der sozial völlig überzogene und überdies medizinisch ebenso einseitige wie unsinnige Umgang damit. Geimpfte und Ungeimpfte müssen gleichbehandelt werden, weil beide erkranken und andere anstecken können. Die grundrechtliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet den Staat zum Schutz vor Eingriffen Dritter, nicht vor allgemeinen Lebensrisiken oder vor Naturkatastrophen. Zwar ist der Staat verfassungsrechtlich kraft des Sozialstaatsprinzips zum Schutz vor Epidemien verpflichtet. Daraus ergibt sich jedoch nicht ein Optimal-, sondern ein Minimalschutz, eine Pflicht zur Sicherung der Existenzgrundlagen. In der Abwägung kommt es nicht darauf an, ob der Staat zum Lebens- und Gesundheitsschutz prinzipiell verpflichtet ist, sondern darauf, wie groß die konkrete Lebens- und Gesundheitsgefahr ist, der mit den Freiheitseinschränkungen begegnet werden soll, und in welchem Maß diese Freiheitseinschränkungen zur Zielerreichung beitragen. Der Staat ist bislang seiner Argumentations- und Beweispflicht zur Rechtfertigung von Freiheitseinschränkungen nicht nachgekommen.“
Insofern müssen die Pandemie für beendet erklärt, alle verordneten Corona-Maßnahmen aufhoben und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, ist sich Gögel sicher. „Die immateriellen Schäden des Lockdown sind schon immens: Ängste und Leid aufgrund der ökonomischen Existenzbedrohung, der Bildungsverlust bei vielen Millionen Schülern und Studenten sowie die massiven psychischen Störungen, die bei Kindern entstanden sind. Die 2G-Regel nun ist als indirekter Impfzwang nichts anderes als die Grundlage für den kommenden Lockdown für Ungeimpfte sprich Gesunde, die mit Entbehrungen und Mehrkosten rechnen, ja ihre Degradierung zu Bürgern zweiter Klasse hinnehmen müssen. Das ist totalitär, verfassungswidrig und wird von uns nicht hingenommen. Zudem bin ich überzeugt, dass diese Regelung vor Verfassungsgerichten keinen Bestand haben wird.“