Bernd Gögel, AfD-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Enz, hat bei der Landesregierung eine Kleine Anfrage zur regionalen Flüchtlingssituation seit dem Beginn des Ukrainekrieges eingereicht. Die Antworten der Regierung kommentiert der AfD-Fraktionsvorsitzende folgendermaßen: „Die aktuelle Brisanz des Themas für den Enzkreis ist durch den Brief unseres Landrats Bastian Rosenau an Landes- und Bundesregierung nochmals deutlich geworden, in dem von einer bereits erreichten Belastungsgrenze die Rede ist. Und ja, laut der Antwort auf meine Anfrage sind die Zahlen mit über 2200 Ukraine-Flüchtlingen alleine in unserem Landkreis tatsächlich enorm hoch. Diese Situation führte auch zu einem unmittelbaren Personalaufwuchs um 11 Stellen.“
Auf andere Fragen seien Regierung und Ämter leider weniger auskunftsfreudig, kritisiert Gögel: „Das betrifft einerseits die Kostenaufteilung bei den Asylbewerberleistungen, andererseits aber auch die Sekundärmigration von Ukraineflüchtlingen aus Drittstaaten. Bei Letzterer verzichtet das ohnehin skandalträchtige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge intransparent und arrogant auf eine ‚freiwillige Bearbeitung‘. Entweder sind die Zahlen also nicht bekannt oder sie werden bewusst verheimlicht. Beides wäre nicht hinnehmbar. Bei den überaus hohen provisorischen Zahlen zum Hartz-IV-Bezug gesteht die Landesregierung indes offen, dass diese sogar noch zu niedrig angesetzt sein dürften.“
Seine Kritik an der Eingliederung der Ukraine-Flüchtlinge in die Grundsicherung könne er an dieser Stelle nur erneuern, so Bernd Gögel: „Hierfür gibt es bereits bestehende Leistungen und der Aufenthalt der Ukraine-Flüchtlinge ist nur vorübergehend. Dazu ist auch der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager von der CDU, zu zitieren, der offen davor warnt, dass derart ‚falsche Anreize […] zu mehr Zuwanderung nach Deutschland‘ führen dürften. Auch diese Debatte kann und muss also rational und ohne ideologische Scheuklappen geführt werden, gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise. Die Not vieler Ukraineflüchtlinge und die deutsche Verpflichtung zu ihrer teilweisen Aufnahme wird dadurch nicht infrage gestellt“, betont Gögel abschließend.