Wenn die Agentur für Arbeit auf ihrer Webseite mit der Überschrift „Finanziell absichern mit Bürgergeld“ wirbt, kommt das bei der potentiellen „Kundschaft“ natürlich gut an. Die Versprechen der Bundesregierung, das Bürgergeld werde einen Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit herbeiführen, haben sich hingegen als heiße Luft erwiesen.
Nach aktuellen Zahlen empfangen nämlich erstmals mehr als 4 Millionen Langzeitarbeitslose Bürgergeld (hinzu kommen 1,5 Millionen weitere Personen, insbesondere Kinder). 4 Millionen Menschen also, für deren Lebensunterhalt die Steuerzahler aufkommen.
In vielen Fällen stehen dahinter auch tragische Schicksale; bei Arbeitslosigkeit im Alter sind Betroffene beispielsweise oft nicht mehr vermittelbar. Bewusste Arbeitsverweigerung ist jedoch ebenfalls weit verbreitet, für die der Staat nun die Anreize gesetzt hat. Sowohl die Höhe als auch die weitgehend ausbleibenden Sanktionsmöglichkeiten lassen das Bürgergeld nämlich weitaus attraktiver als Hartz IV erscheinen – und oft auch attraktiver als eine Niedriglohn-Vollzeitstelle.
Insbesondere bei den Sanktionen sollte daher baldmöglichst nachgeschärft werden, da sich der bisherige Weg als blauäugig erwiesen hat. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer weitere Entlastungen erfahren. Bürgergeldzahlungen an Ausländer, die nicht jahrelang in die Kassen eingezahlt haben, sind hingegen einzustellen.