Die Entwicklung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (bei der privaten sieht es nicht anders aus) kennt der derzeit nur eine Richtung: steil nach oben. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 Prozent und damit um 0,8 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Dennoch ist die finanzielle Lage der Krankenkassen klammer denn je; weitere Erhöhungen – möglicherweise auch des allgemeinen Satzes von 14,6 Prozent – sind daher abzusehen.
Die Bundesregierung hat daher nun offenbar beschlossen, diese Entwicklung etwas auszubremsen – allerdings nur zum Schein. Die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbezieher wird nämlich momentan von den Kassen und damit von den Netto-Einzahlern in selbige getragen. Um dieses Milliardenloch zu stopfen und eben die Beitragsentwicklung zu steuern, fällt Impfpflicht-Gesundheitsministerin Warken (CDU) eine wenig originelle Methode ein: Man solle dafür doch Steuergelder verwenden.
Etikettenschwindel und eine fortgesetzte Mehrbelastung der Mittelschicht – das mag bei diesem Missstand das Mittel der Wahl der Kartellparteien sein. Ganz anders die AfD: Die Bürgergeld-Ausgaben müssen per se deutlich gesenkt werden. Dafür braucht es einerseits echte Konsequenzen in Form von Streichungen, wenn Termine der Arbeitsagentur nicht wahrgenommen werden. Außerdem beträgt der Ausländeranteil bei Bürgergeldempfängern ganze 48 Prozent. Diejenigen davon, die zuvor eben nicht jahrelang in das Sozialsystem eingezahlt haben, dürfen definitiv keinen Bürgergeldanspruch (und damit weiteren Aufenthaltsanreiz) haben.