Die Absurdität der Aussage war nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass er sie in Ausübung seines steuerfinanzierten Spitzenamts von sich gab: 2023 gab der damalige Polizeipräsident von Oldenburg (Niedersachsen) in einem Interview einige „Weisheiten“ zur AfD zum besten. Diese täusche nämlich die Bürger mit Lügen und sei deswegen eine „Gefahr für die innere Sicherheit“. Die dem politisch eingesetzten Präsidenten unterstellten Beamten würden dies vermutlich eher über die anderen Parteien und deren Migrationspolitik sagen, möchte man hier einwerfen.
Die niedersächsische AfD beschritt jedenfalls richtigerweise den Klageweg, woraufhin das Verwaltungsgericht nun eine Entscheidung getroffen hat: Einige Aussagen des damaligen Polizeipräsidenten waren rechtswidrig!
Die genaue Begründung ist noch abzuwarten, gleichwohl dürfte es ein wichtiges Urteil gegen die weitere Verleumdung der AfD durch Spitzenbeamte mit Parteibuch und/oder linker Ideologie sein. Diese haben im Rahmen ihrer Amtsausübung nämlich Neutralität zu wahren.