Es war ein erfrischender Fall von demokratischer Normalität, dass vorgestern ein von der AfD-Fraktion vorgeschlagener Kandidat zum stellvertretenden Mitglied des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs gewählt wurde. Bert Matthias Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen (die AfD-Fraktion hat 17 Abgeordnete), gegen ihn stimmten nur 32 Mitglieder des Landtages. 77 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Weil unter den Enthaltungen auch zahlreiche Mitglieder der Grünenfraktion gewesen sein mussten, läuft die linksradikale Grüne Jugend nun Sturm gegen die Entscheidung. Und nicht nur diese: Auch weitere „Spitzenpolitiker“ von CDU, Grünen, SPD und SED reagierten mit antidemokratischen Entgleisungen. Beispielsweise wurde der gewählte Kandidat, ein unbescholtener Familienvater und Sozialwissenschaftler, als Nazi, Faschist oder Verfassungsfeind verunglimpft.
Hierzu ist festzuhalten: Eine derart verleumderische, menschenfeindliche und unflätige Wortwahl ist nicht hinnehmbar. Sie zeigt nur auf, wie weit sich große Teile der anderen Parteien mittlerweile vom Boden der Verfassung entfernt haben. Dass 20 Abgeordnete aus anderen Fraktionen Herrn Gärtner, den ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich beglückwünsche, ihre Stimme gegeben haben, ist hingegen eine positive Nachricht.