Keine Frage: Das heutige Gutachten des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“, in dem völlig realitätsfern eine rechtsextreme Ausrichtung der AfD behauptet wird, ist ein Skandal. In unserem Programm und unserer parlamentarischen Arbeit lassen sich dafür keinerlei Ansätze finden. Die AfD war, ist und bleibt bürgerlich-konservativ. Sie ist eine durchaus heterogene Volkspartei mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die aber allesamt voll im Rahmen des Grundgesetzes sind – im Gegensatz beispielsweise zum migrations- und haushaltspolitischen Gebaren der Kartellparteien.
Klar ist aber auch, dass der sogenannte Verfassungsschutz eine politisch gelenkte und chronisch voreingenommene Behörde ist. Als anschauliche Beispiele können die CDU-Bundestagskandidatur des Ex-„VS“-Präsidenten Thomas Haldenwang und die linksradikale Vergangenheit seiner Quasi-Vorgesetzten Nancy Faeser (SPD) genannt werden. Auch gab es in den letzten Jahren keine „verdächtige“ Veränderung der AfD, was den Zeitpunkt bizarr erscheinen lässt. Verfassungsrechtler wie Volker Boehme-Neßler und Dietrich Murswiek zeigen sich über das Vorgehen und die Begründung ebenfalls entsetzt.
Insofern ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Einerseits müssen sich Bürger keine Sorgen machen, dass an den „VS“-Vorwürfen etwas dran sein könnte oder tatsächlich ein Verbot droht. Andererseits wird die AfD natürlich dennoch juristisch und auch politisch gegen diesen eindeutig totalitären Schritt einer staatlichen Stelle vorgehen. In ihrer derzeitigen Form gehört diese Behörde, die es so nur in Deutschland gibt, dementsprechend abgeschafft.