Für die AfD ist klar: Bei schweren Gewaltverbrechen darf es Tätern gegenüber keine Gnade geben. Bei Vergewaltigung und schwerem Missbrauch – noch dazu von Kindern – gilt das umso mehr. Stattdessen hat hier ausschließlich der Opferschutz bzw. die Verhinderung künftiger Verbrechen im Mittelpunkt zu stehen.
Daher ist es wichtig, die Mindesthaftstrafen für solche schweren Verbrechen deutlich zu erhöhen. Dann wäre ein Urteil wie jenes nun im Fall des Europapark-Vergewaltigers verhängte nicht mehr möglich.
Der 31-jährige Rumäne Adrian V. hatte im August 2025 nämlich ein 6-jähriges Mädchen in einem Feld nahe der Europapark-Wasserwelt „Rulantica“ vergewaltigt. Nun ist das (noch nicht rechtskräftige) Urteil gefallen, welches sich auf gerade einmal 4 Jahre und 9 Monate Haft beläuft. Da Verurteilte bei „guter Führung“ zumeist nur zwei Drittel ihrer Haftzeit absitzen müssen und die Untersuchungshaft abgezogen wird, dürfte der Täter also Ende Oktober 2028 auf freiem Fuß sein.
Zusätzlich zur Forderung nach höheren Mindeststrafen ist daher zu sagen: Die übliche Verkürzung bei „guter Führung“ sollte bei derart abscheulichen Verbrechen zum Schutz unserer Kinder stets ausgeschlossen werden. Stattdessen muss sich vielmehr eine lebenslange Sicherungsverwahrung bzw. tatsächliche Überwachung anschließen. Frankreich ist hinsichtlich Letzterer deutlich weiter, auch wäre dort – also im vorliegenden Fall bei einem nur 5 Kilometer entfernten Tatort – eine Haftstrafe von unter 10 Jahren bei einem derartigen Verbrechen unrealistisch gewesen.