Das Bürgergeld wird ab kommendem Sommer „Neue Grundsicherung“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ heißen. Dies haben Union und SPD in ihrer Kabinettssitzung beschlossen. Die Namensänderung dürfte wählertaktische Gründe haben, denn die tatsächlichen Unterschiede halten sich in Grenzen. Passend ist der neue Name nur deshalb, weil nur noch 52 Prozent der Bürgergeldempfänger tatsächlich deutsche Staatsbürger sind, 48 Prozent hingegen nicht (Ausländeranteil insgesamt zum Vergleich: 15 Prozent). Besonders dramatisch ist es bei den acht wichtigsten „Asyl“-Herkunftsländern und den Ukrainern mit Bürgergeldquoten von 42 bzw. 55 Prozent.
Genau dort müsste man daher ansetzen und Sozialhilfeleistungen nur den eigenen Staatsbürgern und darüber hinaus jahrelangen Einzahlern gewähren. Darum handelt es sich bei der Mehrheit der ausländischen Empfänger keineswegs, wie die genannte Aufschlüsselung nahelegt.
Nur die AfD ist willens, solche Reformen umzusetzen und den Sozialstaatsmagnet Deutschland zu schleifen. Damit wären auch Mittel für längst überfällige Entlastungen der Arbeitnehmer und Betriebe frei. Unverschuldet arbeitslos gewordene und beispielsweise altersbedingt schwer vermittelbare Staatsbürger wären dabei selbstverständlich nicht die Leidtragenden.
Stattdessen gibt es nun im besten Fall Konsequenzen bei verpassten Terminen. Es ist insofern lediglich ein minimaler Schritt in die richtige Richtung, und auch das nur dann, falls sich hier am Ende nicht doch wieder die Linksaußen-SPD durchsetzt.