Über 21 Milliarden Euro weniger für 2024 und 2025 erwartet – Steuermindereinnahmen sind Folge verfehlter Wirtschaftspolitik

Über 21 Milliarden Euro weniger für 2024 und 2025 erwartet – Steuermindereinnahmen sind Folge verfehlter Wirtschaftspolitik

Nun ist es öffentlich geworden: Bund, Länder und Kommunen müssen im laufenden Jahr mit 8,7 Milliarden Euro weniger und im kommenden Jahr mit voraussichtlich 12,7 Milliarden Euro weniger haushalten, als bislang errechnet worden war.
Es wird sich ohnehin noch zeigen, ob diese Summen letztlich nicht noch höher ausfallen. Bereits jetzt zeigen sie allerdings einerseits die unrealistische Planung im Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP). Gleichzeitig sind sie eine direkte Folge der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, die zur Auswanderung von Arbeitnehmern und Abwanderung von Unternehmen führt. Statt für den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur nutzt die Ampel die Steuermilliarden nämlich lieber für Ideologieprojekte wie die sogenannte Energiewende und für die sozialstaatliche Alimentierung von Wirtschaftsmigranten.
Für die AfD ist klar: Diese Politik der Rezession aufgrund falscher Prioritätensetzung muss beendet werden. Die vorliegende Steuerschätzung könnte genau dafür eine Chance sein. Leider ist allerdings zu befürchten, dass insbesondere die roten und grünen Teile der Bundesregierung stattdessen eine Aufweichung der Schuldenbremse oder gar Steuererhöhungen durchsetzen. Beides würde dem Standort Deutschland weiteren Schaden zufügen.
Syrer hatte Vierjährige mit Messer attackiert – Richter weicht Gewaltenteilung auf und agitiert gegen AfD-Fraktion

Syrer hatte Vierjährige mit Messer attackiert – Richter weicht Gewaltenteilung auf und agitiert gegen AfD-Fraktion

Dieser Fall hatte Wangen im Allgäu (Baden-Württemberg) im April erschüttert: Ein 35-jähriger Syrer, der auch einen niederländischen Pass hat, griff in einem Supermarkt ein 4-jähriges Mädchen an und verletzte dieses schwer.
Nun ist das Urteil gefallen: Der Mann wurde für schuldunfähig erklärt, aber immerhin dessen lebenslange Unterbringung in der Psychiatrie beschlossen. Natürlich sollte diese in den Niederlanden erfolgen, zumal in diesem Fall ausnahmsweise die dortige Einwanderungspolitik versagt hat.
Der eigentliche Skandal waren jedoch die Ausführungen des Richters in der Urteilsbegründung. Dieser kritisierte darin doch allen Ernstes die AfD-Landtagsfraktion dafür, dass sie den brutalen Angriff thematisiert und mit der Zuwanderungspolitik verbunden hat. Es ist jedoch das gute Recht der Legislative, die Sorgen und Belange der Bürger zu vertreten. Ob sich der Richter in seinem Studium hinreichend mit dem Prinzip der Gewaltenteilung auseinandergesetzt hat, ist daher bedauerlicherweise in Zweifel zu ziehen.
Auch die Aussage, ein schwäbischer Mann könne ebenfalls so etwas tun, ohne dass eine AfD-Landtagsfraktion Anträge stellen würde, lässt nicht nur aufgrund der mangelnden parteipolitischen Neutralität aufhorchen. An der aktuellen Realität geht eine solche Aussage nämlich meilenweit vorbei. Weit überwiegend gehen diese Taten eben nicht von Schwaben oder Badenern aus. Und wenn doch ausnahmsweise ein einheimischer Messerstecher Kinder angreift, wird unsere Fraktion dazu keineswegs schweigen.
Fakt ist: Selbst wenn tatsächlich eine psychische Erkrankung besteht, steht diese oft in einem Zusammenhang mit der Lebensgeschichte einer Person. Durch die offenen Grenzen gegenüber Bürgerkriegsländern im Nahen Osten mit weit verbreitetem Islamismus haben sich die europäischen Länder diesbezüglich einen Bärendienst erwiesen, was in solchen Taten mündet.
Und letzten Endes ist es ohnehin völlig unstrittig, dass diese Tat nicht in Baden-Württemberg begangen worden wäre, wenn der Täter nicht im Lande gewesen wäre. Insofern wird die AfD-Landtagsfraktion selbstverständlich auch zukünftig den Finger in die Wunde legen, solange die Bürger derart unter den Folgen der europäischen Migrationspolitik leiden müssen – ob das für einen Richter in Ravensburg „schwer auszuhalten“ ist, spielt für uns keine Rolle: Wir sind dazu von unseren Wählern verpflichtet worden und außerdem von der Verfassung dazu ermächtigt, das Regierungshandeln zu hinterfragen.
Landesregierung will Schritt nicht verhindern – Notfallpraxen-Massenschließungen sind ein Riesenskandal

Landesregierung will Schritt nicht verhindern – Notfallpraxen-Massenschließungen sind ein Riesenskandal

Im Gegensatz zu der Subventionierung von Windrädern und der Alimentierung von Wirtschaftsmigranten gehört sie tatsächlich zu den Kernaufgaben des Staates: Die Rede ist von der Gesundheitsinfrastruktur.
Jedoch wird insbesondere der ländliche Raum Baden-Württembergs diesbezüglich seit Jahren kaputtgespart. Krankenhausschließungen sind dabei ebenso anzuführen wie die ärztliche Nahversorgung. Zwischen diesen beiden Bereichen sind die sogenannten Notfall- oder besser gesagt Bereitschaftspraxen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes angesiedelt: Für dringliche Fälle außerhalb der üblichen ärztlichen Sprechzeiten, die jedoch gleichwohl keine echten Notfälle sind.
Diese sinnvolle Ergänzung des Gesundheitssystems, die im ländlichen Raum die Wege verkürzt und landesweit die Notaufnahmen etwas entlastet, soll nun ebenfalls ausgedünnt werden: Ganze 18 von 75 noch bestehenden allgemeinen Bereitschaftspraxen (24 Prozent!), darunter auch in Neuenbürg (Enzkreis), sollen nach den Plänen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) geschlossen werden. Bereits im letzten Jahr wurden 8 weitere Praxen geschlossen.
Fakt ist: Der akute Hauptgrund für die Schließungen ist nicht der allgemeine Mangel an niedergelassenen Ärzten. Stattdessen geht es um die Sozialversicherungspflicht angestellter Ärzte, die bis zu einem Gerichtsurteil vor einem Jahr 40 Prozent der Dienste übernommen haben.
Insofern ist es nicht hinnehmbar, dass der grüne Gesundheitsminister Manfred Lucha nun jegliche Schuld von sich weist. Das Land kann mit gezielten Förderungen nämlich durchaus noch einen Großteil der Schließungen verhindern. Einzig der Wille dürfte fehlen: Den Grünen, die in der Landesregierung den Ton angeben, bedeutet ein vitaler ländlicher Raum seit jeher rein gar nichts. Auch deswegen ist eine Stärkung der AfD unumgänglich.
Beitrag suggeriert Verständnis für Straftäter – ZDF besucht abgeschobenen Messer-Afghanen

Beitrag suggeriert Verständnis für Straftäter – ZDF besucht abgeschobenen Messer-Afghanen

Wer nach aktuellen Gründen für eine Streichung der Rundfunk-Zwangsgebühr sucht, wird beim ZDF fündig. Dieses hat in Kabul einen der wenigen öffentlichkeitswirksam abgeschobenen Afghanen besucht. Selbstverständlich äußert dieser im Beitrag seinen Willen, nach Europa zurückzukehren.
Auf dessen kriminelle Karriere, die offenbar in Messergewalt und letztlich der Abschiebung mündete, wird nur am Rande eingegangen. Stattdessen wird viel Verständnis suggeriert, unter anderem von einem Repräsentanten der linksradikalen Lobbygruppe „Pro Asyl“. Abgerundet wird die einseitige Reportage noch durch die realitätsferne Aussage eines Professors, der Afghane würde bei erneuter Einreise ohnehin an der Grenze abgewiesen.
Fakt ist: Die Kontrolldichte an den deutschen Grenzen ist ungefähr so intensiv wie die politische Neutralität des öffentlichen Rundfunks. Letzterer darf nicht länger von der Allgemeinheit zwangsfinanziert werden.
Linken Behördensumpf austrocknen! – Nicht hinnehmbar: „Verfassungsschutz“-Bekenntnis zur „Antifa“

Linken Behördensumpf austrocknen! – Nicht hinnehmbar: „Verfassungsschutz“-Bekenntnis zur „Antifa“

Wie sehr der sogenannte Verfassungsschutz auf dem linken Auge blind ist und rechte Demokraten dafür umso härter verfolgt, kristallisiert sich seit Jahren immer deutlicher heraus. Mittlerweile wird kaum mehr versucht, einen Hehl daraus zu machen.
Noch einen Schritt weiter geht der niedersächsische „VS“: Dieser veröffentlichte nun auf Instagram einen Post zur „Antifa“, der jegliche Distanzierung von diesen gewaltbereiten und undemokratischen Extremisten vermissen lässt. Die Behauptung, dass jeglicher Gegner des Faschismus „Antifa“ wäre, ist nämlich falsch, was ausgerechnet die Ausführungen im Instagrambeitrag (beispielsweise zur „Antifa“-Fahne) belegen.
Die im Falle Niedersachsens SPD-gesteuerte Behörde dürfte das also wissen und antwortet dennoch auf einen Kommentar mit folgendem Wortlaut: „Antifaschismus ist nicht verfassungsfeindlich. Wir sind auch antifa.“
Fakt ist: Solche Verlautbarungen sind ein Schlag ins Gesicht eines jeden politisch aktiven Demokraten, der aufgrund seiner Überzeugungen verfolgt wird. Oft genug hat das finanzielle oder körperliche Folgen für die Betroffenen, zu denen sogar Wirtshäuser für die bloße Beherbergung einer AfD-Veranstaltung zählen.
Die „Antifa“-Bewegung muss daher im Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden stehen. Wenn der „Verfassungsschutz“ aufgrund eigener verfassungsfeindlicher Überzeugungen nicht dazu in der Lage ist, muss er abgeschafft oder grundsätzlich anders aufgestellt werden.