Weiter kein AfD-Vertreter im LpB-Kuratorium – Landtagsmehrheit tritt Demokratie mit Füßen

Weiter kein AfD-Vertreter im LpB-Kuratorium – Landtagsmehrheit tritt Demokratie mit Füßen

Der AfD-Fraktion steht regulär ein Vertreter im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu. Dennoch hat unser Kandidat gestern klar die Mehrheit verfehlt. Bis auf wenige Ausnahmen (wohlgemerkt in geheimer Abstimmung) stimmten die allermeisten Abgeordneten der anderen Fraktionen gegen den Vorschlag.
Seit 2 Jahren ist der Sitz daher nun unbesetzt. Dies ist ein Skandal, vor allem angesichts der Tatsache, dass gerade in diesem Kuratorium – die Fraktionsstärken im Landtag widerspiegelnd – alle relevanten politischen Strömungen vertreten sein müssen. Ansonsten dürfte ausgerechnet bei dieser Institution ein noch stärkeres politisches Ungleichgewicht Einzug erhalten – zum Nachteil unserer Jugendlichen, die wohl nur noch einseitig gebildet werden sollen. Offenbar sind diese autoritären und antidemokratischen Anwandlungen auch der Hintergrund des beschämenden Wahlverhaltens.
„Eine Streichung dieses Bürokratiemonstrums ist ein Gebot der Vernunft“

„Eine Streichung dieses Bürokratiemonstrums ist ein Gebot der Vernunft“

– Heutige Landtagsrede zu einem AfD-Gesetzentwurf (Abschaffung LTMG) –
„Da mit Unterstützung der AfD ein Mindestlohn auf Bundesebene bereits existiert, haben zusätzliche Gesetze auf Landesebene für Arbeitnehmer gar keinen monetären Mehrwert, sondern schaden stattdessen.“ Mit diesen Worten warb der mittelstandspolitische AfD-Fraktionssprecher Bernd Gögel MdL heute im Landtag um Zustimmung zum AfD-Gesetzentwurf zur Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg LTMG. „Schon eine Stellungnahme der Bauwirtschaft befürchtete im Januar, ‚dass am langen Ende die redlichen Betriebe vergrätzt und genau diejenigen, die man eigentlich fernhalten will und die alles einfach unterschreiben, angelockt werden‘. Das LTMG habe auch davor schon ‚nichts gebracht, außer zusätzliche – zum Teil doppelte – unnötige Bürokratie‘. Daher ist die Verhinderung dieser Bürokratieoffensive ein Gebot der Vernunft jenseits aller parteitaktischen Geplänkel.“
Man habe bereits 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der abgelehnt worden sei, obwohl die meisten Verbände damals offen Zustimmung signalisiert hätten, erklärt Gögel: „Nur wenig später brachte die FDP-Fraktion einen ‚eigenen‘ Gesetzentwurf ein, der in großen Teilen eine Kopie der vorherigen AfD-Initiative war. Während es den anderen Fraktionen in erster Linie um parteipolitische Profilierung geht, arbeitet die AfD-Fraktion sachorientiert und richtet sich ausschließlich nach den Interessen von Unternehmen, Kommunen und Bürgern. Wir sind gespannt, wer von Ihnen sich offen zu einem Bürokratiemonstrum ohne Mehrwert bekennt, wer aus Koalitionsdisziplin herumdruckst, wem einmal mehr das ‚Zeichensetzen‘ gegen eine bestimmte Partei wichtiger als eine Sachfrage – und wer diesmal vielleicht doch bessere Bedingungen für die baden-württembergische Wirtschaft und ihre Arbeitnehmer schaffen möchte. Die AfD-Fraktion steht eindeutig für Letzteres.“
Ausspitzelung leichter möglich – Chatkontrolle: Bundesregierung bricht eigenen Koalitionsvertrag

Ausspitzelung leichter möglich – Chatkontrolle: Bundesregierung bricht eigenen Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag wurde noch das Gegenteil vereinbart: Wenig überraschend knickt die FDP aber einmal mehr vor der SPD und die gesamte Bundesregierung vor der EU ein. Diesmal geht es um die leichtere Überwachung der Online-Kommunikation der Bürger. Plattformen sollen dazu verpflichtet werden, die Nachrichten ihrer Mitglieder zu überwachen.
Vorgeblich geschieht dies zur Kriminalitätsbekämpfung, aber das autoritäre Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt, dass der Weg zu staatlichem Missbrauch in diesem Bereich nicht weit ist. Einzig die AfD tritt mit Nachdruck für das essenzielle Bürgerrecht auf Privatsphäre ein.
Kanzlerschaft des Niedergangs – Verdienstorden für Merkel ist eine Farce

Kanzlerschaft des Niedergangs – Verdienstorden für Merkel ist eine Farce

Diese Amtshandlung des Bundespräsidenten ist kaum zu glauben: Angela Merkel hat gestern mit dem „Großkreuz in besonderer Ausführung“ die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik erhalten, die überhaupt an ehemalige Bundeskanzler verliehen werden kann. Vor Merkel erhielten diese lediglich Konrad Adenauer und Helmut Kohl.
Auch wenn insbesondere Kohl ebenfalls einige dramatische Fehlentscheidungen traf, ist bei diesen beiden Ausgezeichneten weitgehend unstrittig, dass es bedeutende Verdienste gab. Bei Merkel ist das jedoch nicht der Fall. Eine wegweisende Reform wurde ohnehin nicht angestoßen. Stattdessen waren eine antideutsche Währungspolitik, eine völlig unkontrollierte Zuwanderung, ein desaströser Atomausstieg und ein mehr als unrühmlicher Corona-Abgang zu verzeichnen.
Klar ist also: Die Auszeichnung ist eine Verhöhnung der unter diesen Krisen leidenden Bürger. Hoffentlich sorgen solche gegenseitigen Bauchpinseleien führender Kartellparteien-Politiker zumindest für steigende Wahlergebnisse für die einzige echte Alternative.
In vielen Arztpraxen – Missstand: Maskenpflicht besteht oftmals fort

In vielen Arztpraxen – Missstand: Maskenpflicht besteht oftmals fort

Die Maskenpflicht wurde zwar völlig zurecht abgeschafft, allerdings geschah dies sehr verspätet. Ähnlich ärgerlich ist die Tatsache, dass einige Einrichtungen im medizinischen Bereich die Abschaffung ignorieren:
In zahlreichen Kliniken und Arztpraxen besteht diese Verpflichtung nämlich fort. Dies gilt keineswegs nur für Situationen, wo es bereits vor 2020 solche Regelungen gab, etwa für das Personal bei Operationen. Stattdessen ist dies oftmals auch in Sprechstunden oder bei Krankenhausbesuchen der Fall. Begründet wird diese Tatsache mit dem Hausrecht.
Diese Begründung ist jedoch nicht haltbar, vor allem wegen der prominenten Rolle des Staates im Gesundheitssystem. Hier sind etwa die verpflichtende Krankenversicherung und Fördergelder für Kliniken zu nennen. Auch besteht eine Behandlungspflicht, jedoch könnten die jetzigen Regelungen viele Patienten abschrecken. Daher sind hier klare Grenzen aufzuzeigen. Personal und andere Patienten, die sich ihrerseits vor Infektionen schützen möchten oder müssen, werden durch eine Abschaffung der Maskenpflicht außerdem nicht davon abgehalten, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.