Stellungnahme zur Tat in Heidelberg – Mein Mitgefühl den Opfern und Angehörigen

Stellungnahme zur Tat in Heidelberg – Mein Mitgefühl den Opfern und Angehörigen

An der Heidelberger Universität ist eine schreckliche Tat geschehen, die mich fassungslos macht. Ohne die Hintergründe zu kennen, deren Ermittlung jetzt Vorrang haben muss, gilt mein Mitgefühl den Opfern und ihren Angehörigen sowie den Studenten, die mit dieser Ausnahmesituation umgehen müssen. Ebenso wichtig aber halte ich angesichts der Tat eine Diskussion um unsere innere Sicherheit unter Corona-Bedingungen. Es ist verstörend, wenn in jedem Hörsaal vor jeder Veranstaltung der Impf- und Genesenenstatus oder das Testergebnis kontrolliert wird – aber eine „Langwaffe“ problemlos in die Räumlichkeiten der Hochschule genommen werden konnte.
Heutige Corona-Beratungen – Exit-Strategie ist längst überfällig

Heutige Corona-Beratungen – Exit-Strategie ist längst überfällig

Heute beraten die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler erneut über eine Anpassung der Coronapolitik. Für die AfD ist klar: Spätestens jetzt muss eine Aufhebung der allermeisten Maßnahmen erfolgen. Schließlich gibt es trotz steigender Infektionszahlen immer weniger Intensivpatienten, was für eine deutliche Abschwächung der Krankheit spricht.
Ausgangssperren, Sperrstunden und selbstverständlich auch die Impfpflicht sind bei einer nur noch wenig bedrohlichen Erkrankung natürlich noch unangemessener, als sie es ohnehin schon waren. Insofern muss die Devise eher „Exit sofort“ als Exit-Strategie lauten. Letztere müsste eigentlich schon längst auf dem Tisch liegen.
Kein Urteil zur eigentlichen Sache – Stellungnahme zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Kein Urteil zur eigentlichen Sache – Stellungnahme zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der Verfassungsgerichtshof hat gestern unsere Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt als unzulässig abgewiesen. Damit ist nichts über die Rechtmäßigkeit des Zweiten oder Dritten Nachtragshaushalts – die auch der Landesrechnungshof klar in Abrede stellt! – ausgesagt. Inhalt der Entscheidung ist einzig und allein, dass die AfD-Landtagsfraktion keine Möglichkeit habe, ihn anzufechten. Hierzu seien mindestens 25% der Landtagsabgeordneten erforderlich.
Obwohl die Entscheidung des Verfassungsgerichthofs mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Organstreitklage übereinstimmt, mussten wir versuchen, die Rechtsprechung zugunsten der Opposition fortzuentwickeln. Denn die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs über die Reichweite der Organstreitklage und mithin die Möglichkeiten einer Oppositionsfraktion ist rechtlich nicht richtig.
Künftige Landtage müssen vor dem heutigen Landtag geschützt werden. Das spricht dafür, dass der Verfassungsgerichthof die Organstreitklage einer Landtagsfraktion – die also namens und zum Schutz der Rechte des gesamten Landtags erhoben wird – sehr wohl zum Anlass nehmen könnte, zur Verfassungsmäßigkeit eines Haushaltsgesetzes Stellung zu nehmen. Dies muss umso mehr gelten, wenn die parlamentarische Opposition immer kleiner wird und sich schließlich auf eine einzige Landtagsfraktion beschränkt. Diese müsste dann aber schon aufgrund allgemeiner rechts- und verfassungsstaatlicher Grundsätze die Möglichkeit haben, die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts effektiv überprüfen zu lassen.
Bernd Gögel MdL: 2G-Regel unverzüglich außer Kraft setzen

Bernd Gögel MdL: 2G-Regel unverzüglich außer Kraft setzen

Stuttgart. „Niedersachsen und Bayern geben die Marschrichtung vor, nun muss Baden-Württemberg folgen!“ Mit diesen Worten forderte Fraktionschef Bernd Gögel MdL die Landesregierung auf, die 2G-Regel im Einzelhandel außer Kraft zu setzen. „Ich bin froh über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Bayern. Sie gibt Mut und Zuversicht, dass es doch noch einen Funken Vernunft in unserem Lande gibt. Dieser Funke muss nun aber auch auf unser Bundesland überspringen, um weiteren Schaden zu verhüten. Die Landesregierung muss jetzt reagieren, ansonsten bleibt nur mehr der Rechtsweg, um Kretschmanns totalitärer Lust entschlossen entgegenzutreten.“
Die Aussetzung der 2G-Regel ist dringend erforderlich, um den drohenden Kollaps des Einzelhandels noch abzuwenden, erklärt Gögel. „Wie erklären Sie, dass der Zutritt zu einem reinen Elektrogeschäft beschränkt wird, Supermärkte, die dieselben Elektrogeräte im Sortiment haben, aber unbeschränkt öffnen dürfen? Es herrscht nur mehr die reinste Willkür in Baden-Württemberg. Die Inzidenz- sowie die Hospitalisierungszahlen sind seit Tagen unter Alarmstufe-II-Niveau, trotzdem bleiben die Maßnahmen auf Verdacht weiter in Kraft: Es könnte ja bald wieder schlimmer werden. Ja, wenn es schlimmer würde, wären die Instrumente doch immer noch da, um angemessen zu reagieren. Setzen Sie die 2G-Regel endlich außer Kraft!“
Es gilt sogar rückwirkend – Status „genesen“: Verkürzung ist Vertrauensbruch!

Es gilt sogar rückwirkend – Status „genesen“: Verkürzung ist Vertrauensbruch!

Es könnte kaum absurder sein: Während in der Schweiz diskutiert wird, ob der Genensenenstatus 9 oder 12 Monate lang gelten soll, erdreistet sich das Robert-Koch-Institut, mit Genehmigung der Bundesregierung für Deutschland eine Verkürzung auf 3 Monate vorzunehmen.
Besonders pikant: Diese Änderung gilt sogar rückwirkend. Zahlreiche Bürger müssen sich also plötzlich impfen lassen, um weiter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Die gute Nachricht ist natürlich, dass solche Regelungen den Bürgern einmal mehr vor Augen führen dürften, welches Spiel hier mit ihnen gespielt wird. Das gilt nicht nur für unmittelbar Betroffene. Klar ist: Nur die AfD steht noch für Rechtssicherheit und rationales staatliches Handeln.