Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung! – Innenminister Strobl will Quarantäneverweigerer zwangseinweisen lassen!

„Wir wollen nicht mehr tatenlos zusehen, wie die Freiheitseinschränkungen bis hin zu Zwangseinweisungen in die Kliniken für Quarantäneverweigerer von Ihnen verordnet werden!“ Mit diesen Worten klagteBernd Gögel – AfD-Fraktionschef heute in der aktuellen Landtagsdebatte das Berliner Infektionsschutzgesetz an, das er als „Ermächtigungsgesetz“ kritisierte. „Die Freiheit jedes Einzelnen kann nicht dort enden, wo das Infektionsschutzgesetz eingreift! Die irrationale Angst vor dem Virus und vor einer Ansteckungsgefahr haben dazu geführt, dass sich inzwischen Bürger von Bürgern bedroht fühlen. Der erkältete Nachbar wird zum Feind, der Jugendliche, der sich mit Freunden trifft, zum Verbrecher, der anonym gemeldet werden soll. Sie wollen das Denunziantentum wieder salonfähig machen!“
Gögel kritisierte vor allem die Pläne von Innenminister Thomas Strobl (CDU), Quarantäneverweigerer zwangseinweisen zu lassen, als undemokratisch und totalitär. Daneben verwahrte er sich gegen die Pläne, den Bundestag zu ermächtigen, Verordnungen ohne die Zustimmung des Bundesrates festzulegen, die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, Bewegungsdaten ihrer Kunden unaufgefordert an die Behörden zu übermitteln, sowie gegen eine Impfdokumentation. „Man kann zwar die Pferde zum Wasser führen, aber man kann sie nicht zwingen, das Wasser zu trinken. Wir brauchen keine Verbote, Wohnungskontrollen oder Eingriffe in unsere Grundgesetze. Wir brauchen Meinungspluralismus! Unsere Bürger sind in der Lage, Verantwortung zu übernehmen, sich und andere zu schützen! Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung!“
Bundesverfassungsgericht – Über 500 Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Maßnahmen

Bundesverfassungsgericht – Über 500 Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Maßnahmen

Karlsruhe – Wenn unsere wild gewordenen und „gesetzlosen“ Politiker Verordnungen oder Gesetze beschließen, kann man davon ausgehen, dass sich irgendein Gericht damit beschäftigen muss. Es ist traurige Tatsache, dass sich der Bürger nur so gegen Ungerechtigkeit und staatliche Übergriffigkeit zur Wehr setzen kann. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat zur Zeit jede Menge zu tun – hält aber im Sinne der Bundesregierung noch stand:
Gegen den erst seit einer Woche geltenden Teil-Lockdown liegen beim Bundesverfassungsgericht bereits vier Verfassungsbeschwerden und zwei isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) unter Berufung auf das Karlsruher Gericht. Insgesamt zählte das Gericht zum Thema „Corona“ bisher 518 Verfassungsbeschwerden.
331 sind in Karlsruhe eingegangen, aber nicht weiter verfolgt worden. Das Gerichte hat sich bislang mit 187 Verfassungsbeschwerden und 53 isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung befasst. Es seien 165 Beschwerdeverfahren entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden.
22 Verfahren seien noch anhängig. Die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien alle bereits entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden, so das Gericht.
Wichtig ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen „Infektionsgesetz“ beschäftigt, denn hier soll definitiv die Demokratie zu Gunsten einer Gesundheits-Diktatur abgeschafft werden.
Man darf gespannt sein, ob Karlsruhe seine Unabhängigkeit beweisen darf, oder doch nicht.
In Berlin gehen die juristischen Uhren natürlich schon ganz anders:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat weitere Eilanträge eines Nagel-, eines Kosmetik- sowie eines Massage-Studios gegen die Lockdown-Verordnung des Landes Brandenburg abgeschmettert. Wie auch in anderen Bundesländern regelt die Vorschrift, dass Dienstleistungen, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, untersagt sind – wobei sie für Friseure aber nicht gilt. Die Antragsteller hatten jeweils geltend gemacht, dass die Vorschrift für sie zu erheblichen Einnahmeverlusten führe und ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit verletze.
Sie hatten ferner gerügt, dass die Regelung mit Blick auf weiterhin mögliche Dienstleistungen im Friseurgewerbe gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoße. Der 11. Senat ist dieser Argumentation in mehreren Beschlüssen am Donnerstag und Freitag wie auch schon in einer anderen Sache am Mittwoch nicht gefolgt. Die Entscheidungen seien „unanfechtbar“, hieß es (Beschluss vom 5. November 2020 – OVG 11 S 99/20 (Massagestudio), Beschlüsse vom 6. November 2020 – OVG 11 S 98/20 (Kosmetikstudio), OVG 11 S 100/20 (Nagelstudio).
Scheuers nächstes 2.000-Millionen-€-Steuergrab: Autobahn-Behörde ohne Nutzen

Scheuers nächstes 2.000-Millionen-€-Steuergrab: Autobahn-Behörde ohne Nutzen

Nach dem endlosen BER-Desaster hat CSU-Verkehrsminister Scheuer schon wieder ein Milliardengrab zu verantworten! Die Autobahn-Behörde Deges sollte eigentlich nach einer Fusion für die bundesweite Betreuung von Autobahn-Projekten zuständig sein. Doch die „Monsterbehörde“ (N-TV) mit mehr als 10.000 Mitarbeiter wird in diesem Jahr kein einziges Autobahnprojekt übernehmen können, obwohl im selben Jahr zwei Milliarden Euro Verwaltungskosten anfallen!
2.000 Millionen, die man wahrlich für Anderes als für Bürokratie gebrauchen könnte, landen ohne jeden Nutzen im Ofen. Diese Regierung kann es einfach nicht – Scheuer muss endlich zurücktreten!
Rede Bernd Gögel – Wegen Corona verhängte Grundgesetzeingriffe sind verfassungswidrig!

Rede Bernd Gögel – Wegen Corona verhängte Grundgesetzeingriffe sind verfassungswidrig!

Stuttgart. Fraktionschef Bernd Gögel MdL hat die wegen Corona verhängten Grundgesetzeingriffe als verfassungswidrig kritisiert. „Offenbar haben Sie vergessen, dass die Freiheit das höchste Gut in unserer Werteordnung ist? Die AfD lehnt Ihre Verordnungspolitik in Gänze ab“, sagte Gögel heute in der Aktuellen Landtagsdebatte in Stuttgart. „Unser Leben besteht aus Risiken, wir wissen nicht, wann wir sterben und welche Krankheit wir bekommen. Diese Risiken können wir zwar durch Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen minimieren, aber nicht ausschließen; vor allem nicht durch wochenlange Isolation und dem Versprechen auf ein schönes Weihnachtsfest. So wie der Innenminister nicht jedes Opfer vor jeglicher Gewalt schützen kann, so kann auch der Gesundheitsminister nicht jeden Menschen vor einer Corona-Ansteckung schützen. Eine Vollkaskoversicherung für alle 83 Millionen Bundesbürger ist eine Utopie!“
Stattdessen schlug Gögel einen Vier-Punkt-Plan vor, um langfristig die wirtschaftlichen, medizinischen und sozialen Schäden für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. „Wir fordern von der Landesregierung erstens die sofortige Aufhebung der erlassenen Verordnungen, somit auch die Öffnung der Gastronomie und der Kunst- und Kultureinrichtungen. Zweitens muss die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz auf den Straßen fallen – es liegt an der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Bürgers, sich mit einer zertifizierten medizinischen Maske dort zu schützen, wo er es für angebracht hält. Drittens muss der Personalmangel in den Krankenhäusern behoben und viertens das vorhandene Krankenhauspersonal flexibilisiert und weiterqualifiziert werden, um bei neuauftretenden Schwerpunkterkrankungen in der medizinischen Versorgung schnell, optimal und anpassungsfähig einsetzbar zu sein.“